Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma WIR – Werbeideen und Etikettendruckerei Reissner GmbH

In den folgenden AGBs wird der Auftragnehmer, die Firma WIR – Werbeideen und Etikettendruckerei Reissner GmbH, in verkürzter Form mit "WIR GmbH" bezeichnet.

1. Geltungsbereich

1.01 Die Firma "WIR GmbH" mit Sitz in Vöhringen führt Aufträge ausschließlich zu den nachfolgenden Bedingungen aus. Diese AGBs gelten auch für alle zukünftigen Vertragsabschlüsse, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Die AGBs sind im Internet unter www.wir-reissner.de jederzeit frei abrufbar oder können in gedruckter Form angefordert werden. Der Kunde erkennt die AGBs der "WIR GmbH" an.
1.02 Allgemeine Geschäftsbedingungen von anderen Geschäftspartnern werden nicht anerkannt.
1.03 Abweichende Regelungen sind nur wirksam, wenn die "WIR GmbH" diese schriftlich anerkennt.

2. Gegenleistung

2.01 Die im Angebot genannten Preise gelten unter dem Vorbehalt, dass die der Angebotsabgabe zugrundegelegten Auftragsdaten unverändert bleiben, längstens jedoch vier Wochen nach Eingang des Angebotes beim Auftraggeber.
2.02 Bei Aufträgen mit Lieferung an Dritte gilt der Besteller als Auftraggeber, soweit keine anderweitige ausdrückliche Vereinbarung getroffen wurde.

2.03 Alle Preise sind in Euro und enthalten keine Mehrwertsteuer. Alle Preise gelten ab Werk und schließen Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und sonstige Versandkosten nicht ein.
2.04 Nachträgliche Änderungen auf Veranlassung des Auftraggeber, einschließlich des dadurch verursachten Maschinenstillstandes, werden dem Auftraggeber berechnet. Als nachträgliche Änderungen gelten auch Wiederholungen von Probeandrucken, die vom Auftraggeber wegen geringfügiger Abweichung von der Vorlage verlangt werden.
2.05 Skizzen, Entwürfe, Probesatz, Probedrucke, Korrekturabzüge, Änderung angelieferter / übertragener Daten und ähnliche Vorarbeiten, die vom Auftraggeber veranlasst sind, werden berechnet. Gleiches gilt für Datenübertragungen.

3. Zahlung

3.01 Die Zahlung (Nettopreis zzgl. Mehrwertsteuer) ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Bei Zahlung innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum gewährt die "WIR GmbH" 2% Skonto auf den Rechnungsbetrag, jedoch, sofern in der Rechnung ausgewiesen, ohne Kosten für Fracht, Porto, Versicherung oder sonstige Versandkosten. Die Rechnung wird unter dem Tag der Lieferung, Teillieferung oder Lieferbereitschaft (Holschuld, Annahmeverzug) ausgestellt.
3.02 Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber ohne Skontogewährung angenommen. Diskont und Spesen trägt der Auftraggeber. Sie sind vom Auftraggeber sofort zu zahlen. Für die rechtzeitige Vorlegung, Protestierung, Benachrichtigung und Zurückleitung des Wechsels bei Nichteinlösung haftet die "WIR GmbH" nicht, sofern ihr oder ihren Erfüllungsgehilfen nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen.
3.03 Bei der Bereitstellung aussergewöhnlich großer Materialmengen oder Vorleistungen kann eine Vorauszahlung verlangt werden.
3.04 Der Auftraggeber kann nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufrechnen. Einem Auftraggeber, der Vollkaufmann im Sinne des HGB ist, stehen Zurückbehaltungs- und Aufrechnungsrechte nicht zu. Die Rechte nach § 320 BGB bleiben jedoch erhalten, solange der Auftragnehmer seinen Verpflichtungen, siehe 5.03, nicht nachgekommen ist.

4. Zahlungsverzug

4.01 Ist die Erfüllung des Zahlungsanspruches wegen einer nach Vertragsschluß eingetretenen oder bekanntgewordenen Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers gefährdet, so kann die "WIR GmbH" Vorauszahlung sowie sofortige Bezahlung aller Rechnungen, mit deren Bezahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, verlangen, noch nicht ausgelieferte Ware zurückhalten sowie die Weiterarbeit an noch laufenden Aufträgen einstellen. Diese Rechte stehen der "WIR GmbH" auch zu, wenn der Auftraggeber trotz einer verzugsbegründeten Mahnung keine Zahlung leistet.
4.02 Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu zahlen. Die Geltendmachung weiteren Verzugsschadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.

5. Beanstandungen / Gewährleistungen

5.01 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Druck- bzw. Fertigungsfreigabe auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in den sich an die Druck- / Fertigungsfreigabe anschließenden Fertigungsvorgängen entstanden sind oder erkannt werden konnten. Das gleiche gilt für alle sonstigen Freigabeerklärungen des Auftraggebers.
5.02 Beanstandungen sind nur innerhalb einer Woche nach Empfang der Ware zulässig. Versteckte Mängel, die nach der unverzüglichen Untersuchung nicht zu finden sind, müssen innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist geltend gemacht werden.
5.03 Bei berechtigten Beanstandungen ist der Auftragnehmer nach seiner Wahl unter Ausschluss anderer Ansprüche zur Nachbesserung und/oder Ersatzlieferung verpflichtet. Im Falle verzögerter, unterlassener oder misslungener Nachbesserung oder Ersatzlieferung kann der Auftraggeber Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) verlangen.
5.04 Mängel eines Teils der gelieferten Ware berechtigen nicht zur Beanstandung der gesamten Lieferung, es sei denn, dass die Teillieferung für den Auftraggeber ohne Interesse ist.
5.05 Bei farbigen Reproduktionen in allen Herstellungsverfahren können geringfügige Abweichungen vom Original nicht beanstandet werden. Das Gleiche gilt für den Vergleich zwischen sonstigen Vorlagen (z.B. Proofs, Andrucken) und dem Endprodukt.
5.06 Für Abweichungen in der Beschaffenheit des eingesetzten Materials haftet die "WIR GmbH" nur bis zur Höhe des Auftragswertes.
5.07 Zulieferungen (auch Datenträger, übertragene Daten) durch den Auftraggeber oder durch einen von ihm eingeschalteten Dritten unterliegen keiner Prüfungspflicht seitens der "WIR GmbH". Dies gilt nicht für offensichtlich nicht verarbeitungsfähige oder nicht lesbare Daten. Bei Datenübertragungen hat der Auftraggeber vor Übersendung jeweils dem neuesten technischen Stand entsprechende Schutzprogramme für Computerviren einzusetzen. Die Datensicherung obliegt allein dem Auftraggeber. Die "WIR GmbH" ist berechtigt eine Kopie anzufertigen.
5.08 Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10% der bestellten Auflage können nicht beanstandet werden. Berechnet wird die gelieferte Menge.
5.09 Verzichtet der Kunde auf Anlieferung eines Proofs oder Vorlage einer verbindlichen Farbvorgabe, ist die "WIR GmbH" nicht verantwortlich für eventuelle Farbabweichungen. Dieses gilt insbesondere für die Auftragsvergabe durch digitale Daten.
5.10 Die „WIR“ GmbH nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des VSBG teil und ist hierzu auch nicht verpflichtet.

6. Lieferung

6.01 Soll die Ware versendet werden, geht die Gefahr auf den Auftraggeber über, sobald die Sendung an die den Transport durchführende Person übergeben worden ist.
6.02 Die übliche Lieferzeit beträgt 10 Arbeitstage nach Freizeichnung der Vorlagen, bzw. Druckfreigabe seitens des Auftraggebers. Liefertermine sind jedoch nur gültig, wenn sie von der "WIR GmbH" ausdrücklich bestätigt werden. Wird der Vertrag schriftlich abgeschlossen, bedarf auch die Bestätigung über den Liefertermin der Schriftform.
6.03 Gerät der Auftragnehmer in Verzug, so ist ihm zunächst eine angemessene Nachfrist zu gewähren. Nach fruchtlosem Ablauf der Nachfrist kann der Auftraggeber vom Vertrag zurücktreten. § 361 BGB bleibt unberührt.
6.04 Betriebsstörungen sowohl im Betrieb des Auftragnehmers als auch in dem eines Zulieferes wie z. B. Streik, Aussperrung sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt, berechtigen erst dann zur Kündigung des Vertrages, wenn dem Auftraggeber ein weiteres Abwarten nicht mehr zugemutet werden kann, anderenfalls verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist um die Dauer der Verzögerung. Eine Kündigung ist jedoch frühestens vier Wochen nach Eintritt der oben beschriebenen Betriebsstörung möglich. Eine Haftung des Auftragnehmers ist in diesen Fällen ausgeschlossen.
6.05 Im kaufmännischem Verkehr steht der "WIR GmbH" an vom Auftraggeber angelieferten Druckvorlagen, Manuskripten, Rohmaterialien und sonstigen Gegenständen ein Zurückbehaltungsrecht gemäß § 369 HGB bis zur vollständigen Erfüllung aller fälligen Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu.

7. Haftungsbeschränkung / Schadensersatzansprüche

7.01 Die "WIR GmbH" haftet nur für Schäden, die von der "WIR GmbH", ihren gesetzlichen Vertretern oder einem ihrer Erfüllungsgehilfen grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht werden, es sei denn, es betrifft zugesicherte Eigenschaften. Die vorstehende Haftungsbeschränkung betrifft vertragliche wie auch außervertragliche Ansprüche. Unberührt bleibt die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.
7.02 Ein nach diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestehender Schadensersatzanspruch ist der Höhe nach auf den Auftragswert gezahlte Entgelt begrenzt.

8. Datenschutz

8.01 Die "WIR GmbH" weist gemäß DSGVO darauf hin, dass personenbezogene Daten im Rahmen der Vertragsdurchführung gespeichert werden und gegebenenfalls an beteiligte Kooperationspartner, Erfüllungsgehilfen und Dienstleister der "WIR GmbH" im notwendigen Umfang weitergeleitet werden. Ansonsten werden personenbezogene Daten nur erhoben, verarbeitet oder genutzt, sofern der Kunde einwilligt oder eine Rechtsvorschrift dies erlaubt.

8.02 Zur Vertragserfüllung gibt die "WIR GmbH" nötige personenbezogene Daten auch an einen beauftragten Versanddienstleister weiter. Für sogenannte "FlexDeliveryServices" werden hierzu auch E-Mail-Adresse oder Telefonnummer des Empfängers weiter gegeben, damit dieser den Empfänger per E-Mail oder SMS vorab über die Paketzustellung benachrichtigen kann und dem Empfänger die Möglichkeit zu geben, auf die Paketzustellung Einfluss zu nehmen – z.B. durch Umverfügung der Sendung an eine andere Zustelladresse. Sollte der Empfänger hiermit nicht einverstanden sein, so kann er dieser Datenweitergabe widersprechen.

8.03 Die "WIR GmbH" ist berechtigt, Daten des Auftraggebers zu speichern, zur Erfüllung des Vertragszwecks zu nutzen und für Werbung und eigene Zwecke weiterzuverarbeiten.

8.04 Widerspruchsrecht: Sofern personenbezogene Daten auf Grundlage von berechtigten Interessen gemäß Art. 6 Abs. 1  S. 1  lit. f DSGVO verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, gemäß Art. 21 DSGVO Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten einzulegen, soweit dafür Gründe vorliegen, die sich  aus Ihrer besonderen Situation ergeben.
Hierzu genügt eine E-Mail an: info@wir-reissner.de.

9. Eigentumsvorbehalt

9.01 Gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises als Vorbehaltsware Eigentum der "WIR GmbH".

10. Handelsbrauch

10.01 Im kaufmännischen Verkehr gelten die Handelsbräuche der Druckindustrie (z. B. keine Herausgabepflicht von Zwischenerzeugnissen wie Daten, Lithos oder Druckplatten, die zur Herstellung des geschuldeten Endproduktes erstellt werden), sofern kein abweichender Auftrag erteilt wurde.

11. Archivierung

11.01 Dem Auftraggeber zustehende Produkte, insbesondere Daten und Datenträger, werden nur nach ausdrücklicher Vereinbarung und gegen besondere Vergütung über den Zeitpunkt der Übergabe des Endprodukts an den Auftragnehmer oder seine Erfüllungsgehilfen hinaus archiviert. Sollen die vorbezeichneten Gegenstände versichert werden, so hat dies bei fehlender Vereinbarung der Auftraggeber selbst zu besorgen.

12. Regelungen zu Inhalten / Verantwortlichkeit des Kunden

12.01 Der Auftraggeber ist für alle von ihm, von Dritten oder von der "WIR GmbH" im Auftrag erstellten Inhalte selbst verantwortlich. Der Kunde stellt die "WIR GmbH" von jeglicher Haftung für den Inhalt der Druckerzeugnisse gegenüber Dritten frei. Eine generelle Überwachung oder Überprüfung dieser Inhalte durch die "WIR GmbH" findet nicht statt.
12.02 Der Kunde verpflichtet sich, die für den Rechtsverkehr einschlägigen Vorschriften und Gesetze zu beachten, insbesondere die gesetzlichen Vorschriften des Urhebergesetzes. Des Weiteren hat der Auftraggeber zu gewährleisten, dass seine Inhalte nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Verstößt der Auftraggeber wesentlich oder trotz Abmahnung gegen diese Bedingungen, ist die "WIR GmbH" berechtigt, das Vertragsverhältnis aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen.
12.03 Sollte die "WIR GmbH" aus den genannten beschriebenen Gründen eine Auslieferung nicht vornehmen, ist der Auftraggeber dennoch gegenüber der "WIR GmbH" leistungspflichtig. Der Auftraggeber erklärt sich mit sämtlichen Maßnahmen einverstanden, welche die "WIR GmbH" zu treffen hat, um vollziehbaren Anordnungen oder vollstreckbaren Entscheidungen nachzukommen. Der Auftraggeber hält die "WIR GmbH" bezüglich Forderungen Dritter, sämtlichen entstehenden Kosten und nachteiligen Folgen frei.

13. Leistungsbeschreibung / Design-Erstellung

13.01 Die "WIR GmbH" erstellt für den Auftraggeber Print- und Online-Medien aller Art. Die "WIR GmbH" erstellt hierfür ein Konzept, welches sich an dem Erscheinungsbild und dem Gesamteindruck des Unternehmens des Auftraggebers orientiert oder nach Kundenvorgaben erstellt wird und das dem Auftraggeber zur Zustimmung vorgelegt wird. Nach der Zustimmung des Auftraggebers wird auf der Grundlage des Konzeptes die Ausarbeitung vorgenommen.
13.02 Die "WIR GmbH" behält sich vor, Unterlagen und Materialien, die vom Kunden nicht in der geforderten Weise beigebracht werden und bearbeitet werden müssen, diesen Aufwand gesondert zu berechnen.
13.03 Kommt es deshalb nicht zur Umsetzung bzw. zum Entwurf des Konzeptes, weil der Auftraggeber die notwendigen Vorlagen nicht rechtzeitig oder vollständig beibringt, ist er trotzdem dazu verpflichtet, für die bisher erbrachten Leistungen das bereits angefallene Entgelt zu zahlen.

14. Abnahme
14.01
Durch die Genehmigung des Konzeptes durch den Auftraggeber erfolgt die Abnahme.
14.02 Die "WIR GmbH" ist berechtigt, dem Kunden Bestandteile des Konzeptes zur Teilabnahme vorzulegen.

15. Urheberrecht / Nutzung des Werkes

15.01 Für Designleistungen überträgt die "WIR GmbH" dem Auftraggeber das ausschließliche, räumlich und zeitlich unbefristete, uneingeschränkte Nutzungsrecht. Für Designleistungen, bei denen das Layout nicht extra berechnet oder nur teilweise berechnet wird, wird das einfache Nutzungsrecht für den jeweiligen Einsatzzweck
übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
15.02 An Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Entwürfen und anderen Unterlagen behält sich die "WIR GmbH" die Eigentums- und Urheberrechte vor.
15.03 Dem Auftraggeber ist es ohne Genehmigung der "WIR GmbH" nicht gestattet am Aufbau, der Gestaltung o.ä. des Werkes Veränderungen vorzunehmen oder diese bzw. Teile daraus zu veräußern, es sei den, er hat in 15.01. das ausschließliche Nutzungsrecht erworben.
15.04 Dem Auftrageber ist es ohne Genehmigung der "WIR GmbH" nicht gestattet, die von der "WIR GmbH" entwickelten und erstellten Inhalte und Layouts anderweitig zu verwenden. Diese Verwendung bedarf grundsätzlich der schriftlichen Zustimmung seitens der "WIR GmbH", es sei denn, er hat in 15.01. das ausschließliche Nutzungsrecht erworben.
15.05 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
15.06 Die "WIR GmbH" ist nicht verpflichtet, Dateien oder Layouts, die im Computer erstellt wurden, an den Auftraggeber herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber die Herausgabe von Computerdaten, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat die "WIR GmbH" dem Auftraggeber Computerdateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von der "WIR GmbH" geändert werden, es sei denn, er hat in 15.01. das ausschließliche Nutzungsrecht erworben.

16. Haftung für Design-Aufträge

16.01 Die "WIR GmbH" verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen, insbesondere auch ihr überlassene Vorlagen, Filme, Displays, Layouts etc. sorgfältig zu behandeln. Die "WIR GmbH" haftet für entstandene Schäden nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Ein über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.
16.02 Die "WIR GmbH" verpflichtet sich, ihre Erfüllungsgehilfen sorgfältig auszusuchen und anzuleiten. Darüber hinaus haftet die "WIR GmbH" für ihre Erfüllungsgehilfen nicht.
16.03 Mit der Genehmigung von Entwürfen, Reinausführungen oder Reinzeichnungen durch den Auftraggeber übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild.
16.04 Für die vom Auftraggeber freigegebenen Entwürfe, Texte, Reinausführungen und Reinzeichnungen entfällt jede Haftung seitens der "WIR GmbH".
16.05 Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung des Werks schriftlich bei der "WIR GmbH" geltend zu machen. Danach gilt das Werk als mangelfrei angenommen.

17. Sonstiges

17.01 Alle Angebote und Preise der "WIR GmbH" sind stets unverbindlich und freibleibend, soweit diese nicht schriftlich als verbindlich erklärt worden sind.
17.02 Die "WIR GmbH" ist berechtigt, dritte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen mit der Erbringung von Teilen oder des ganzen Leistungsspektrums zu beauftragen. Die "WIR GmbH" ist berechtigt, die mit der Durchführung beauftragte Dienstleister und Erfüllungsgehilfen, jederzeit ohne gesonderte Mitteilung zu wechseln, insofern für den Auftraggeber hierdurch keine Nachteile entstehen.
17.03 Der Auftraggeber hat vor einer digitalen Übermittlung von Daten dafür Sorge zu tragen, dass die übermittelten Dateien frei von evtl. Computerviren sind. Entdeckt die "WIR GmbH" auf einer ihr übermittelten Datei Computerviren, wird diese Datei sofort gelöscht, ohne dass der Auftraggeber hieraus Ansprüche geltend machen kann. Die "WIR GmbH" behält sich zudem vor, den Auftraggeber auf Schadenersatz in Anspruch zu nehmen, wenn durch solche durch den Auftraggeber infiltrierten Computerviren der "WIR GmbH" Schäden entstanden sind.
17.04 Der "WIR GmbH" steht es frei, zur Erbringung der Leistungen im Zuge des technischen Fortschritts auch neuere bzw. andere Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards zu verwenden, als zunächst angeboten, insofern dem Auftrageber hieraus keine Nachteile entstehen.
17.05 Ein Verkauf von einzelnen Geschäftsbereichen oder dem gesamten Unternehmen der "WIR GmbH" oder ein Gesellschafterwechsel begründen kein Sonderkündigungsrecht.
17.06 Vertragsänderungen, Ergänzungen und Nebenabreden bedürfen, sofern in diesen AGBs nichts anderes bestimmt ist, zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das Schriftformerfordernis gilt auch für den Verzicht auf dieses Formerfordernis.
17.07 Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle aus dem Vertragsverhältnis entstehenden Ansprüche einschließlich Wechsel- und Urkundenprozesse ist der Sitz der "WIR GmbH", wenn sie und der Auftraggeber Vollkaufleute im Sinne des HGB sind.
17.08 Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam sein oder werden oder sollte der Vertrag unvollständig sein, so wird der Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

Vöhringen, den 15.05.2018